Forderungsprüfung
KAVAN GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur KAVAN GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.01.2024, Aktenzeichen IN 203/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 203/19
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 20354
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.01.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Herstellung, Vertrieb, Import und Export von ferngesteuerten Modellen und Zubehör für den Modellbau
Veröffentlichungstext
IN 203/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KAVAN GmbH, Lenkersheimer Straße 20, 90431 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Munder Frank Michael
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20354
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.01.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.02.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.12.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KAVAN GmbH, Lenkersheimer Straße 20, 90431 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Munder Frank Michael
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20354
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.01.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.02.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.12.2023