Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Flash Commerce UG (haftungsbeschränkt)
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Flash Commerce UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen IN 50/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 50/24
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 34277
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten im Bereich Logistik, Lager und Import sowie der eigenständige Vertrieb von Produkten im Online- und Offline-Handel Textil.
Veröffentlichungstext
IN 50/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flash Commerce UG (haftungsbeschränkt), Nimrodstraße 10, 90441 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hajek Daniel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34277
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.10.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner / die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 14.12.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flash Commerce UG (haftungsbeschränkt), Nimrodstraße 10, 90441 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hajek Daniel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34277
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.10.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner / die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 14.12.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.11.2026