Sicherungsmaßnahme

Karl Zeuschner GmbH & Co. KG

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur Karl Zeuschner GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2026, Aktenzeichen 530 IN 3/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
530 IN 3/26
Registerbezug
Bremen, HRA 17023 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
12.05.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

530 IN 3/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Karl Zeuschner GmbH & Co. KG, Hermann-Funk-Str. 12a, 28309 Bremen (AG Bremen, HRA 17023 HB), vertr. d.: 1. Zeuschner Gebäudereinigung-Werterhaltung GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Detlev Günter Zeuschner, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 05.05.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 12.05.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 12.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
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