Sicherungsmaßnahme
Karl Bertram GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Karl Bertram GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.01.2020, Aktenzeichen 67c IN 429/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 429/19
- Registerbezug
- Hamburg, HRB HRB 47822
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 14.01.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Peter-Alexander Borchardt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 429/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 47822 eingetragenen
Karl Bertram GmbH, Bramfelder Straße 116, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Wöbb
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der erlaubnispflichtige
gewerbliche Güterkraftverkehr und der Rohprodukte Groß- und Einzelhandel
ist am 13.01.2020, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt,
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
67c IN 429/19
Amtsgericht Hamburg, 25.11.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 47822 eingetragenen
Karl Bertram GmbH, Bramfelder Straße 116, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Wöbb
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der erlaubnispflichtige
gewerbliche Güterkraftverkehr und der Rohprodukte Groß- und Einzelhandel
ist am 13.01.2020, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt,
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
67c IN 429/19
Amtsgericht Hamburg, 25.11.2019