Sicherungsmaßnahme

Karl Bertram GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Karl Bertram GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.11.2019, Aktenzeichen 67c IN 429/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 429/19
Registerbezug
Hamburg, HRB HRB 47822
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
25.11.2019
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Peter-Alexander Borchardt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 429/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 47822 eingetragenen
Karl Bertram GmbH, Bramfelder Straße 116, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Wöbb

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der erlaubnispflichtige
gewerbliche Güterkraftverkehr und der Rohprodukte Groß- und Einzelhandel

ist am 25.11.2019, um 12:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt,
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 429/19
Amtsgericht Hamburg, 25.11.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Aufhebung des Verfahrens
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
  8. Sicherungsmaßnahme