Sicherungsmaßnahme

Kaiser, Roswitha

Morsbach

Das Amtsgericht Bonn hat zur Kaiser, Roswitha eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 98 IN 47/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 47/26
Registerbezug
Siegburg, HRA 6289
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 47/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der Frau Roswitha Kaiser, geboren am 28.06.1954, Waldbröler Straße 21, 51597 Morsbach, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRA 6289 eingetragenen Firma Getrudis Apotheke Kaiser e. K.

sind die am 27.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 28.07.2026 aufgehoben worden.

98 IN 47/26
Amtsgericht Bonn, 28.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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