Vergütungsfestsetzung
KAD Krantechnik und Anlagenbau GmbH Dessau
Dessau-Roßlau
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur KAD Krantechnik und Anlagenbau GmbH Dessau eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 129/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 129/16
- Registerbezug
- Stendal, HRB 6821
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2007
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Durchführung von Service, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, Umbauten, Modernisierungen; Neubauten von Kranen, Kranbahnen, Lastaufnahmemitteln, Förder- und Industrieanlagen; Vertrieb und Handel mit einschlägigen Ersatzteilen, Sachkundigenprüfung, Koordinierung von Nebengewerken sowie Tätigkeit eines Generalübernehmers für schlüsselfertige Bauten außerhalb der Genehmigungspflicht nach § 34 c GewO.
Veröffentlichungstext
2 IN 129/16: In dem Insolvenzverfahren KAD Krantechnik und Anlagenbau GmbH Dessau, Kleiststraße 4, 06846 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 6821), vertr. d.: Dipl. Ing. Volker Jäckel, Spreestr. 21, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), wurde mit Beschluss vom 14.10.2026 die Nachtragsverteilung hinsichtlich der Quotenzahlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ehemaligen Geschäftsführers der Schuldnerin aufgund festgestellter Haftungsansprüche i.H.v. 257.126,24 EUR auf Antrag des Insolvenzverwalters angeordnet.
Zu berücksichtigen sind 238.862,30 EUR Insolvenzforderungen Der Vollzug der Nachtragsverteilung wurde Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner übertragen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung ist durch Beschluss vom 14.10.2026 des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.10.2026
Zu berücksichtigen sind 238.862,30 EUR Insolvenzforderungen Der Vollzug der Nachtragsverteilung wurde Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner übertragen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung ist durch Beschluss vom 14.10.2026 des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.10.2026