Forderungsprüfung
HGN Elz GmbH & Co. KG
Dessau-Roßlau
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur HGN Elz GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 148/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 148/17
- Registerbezug
- Stendal, HRA 4748
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
2 IN 148/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGN Elz GmbH & Co. KG, Köthener Straße 71, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRA 4748), vertr. d.: 1. HGN Elektro Elz GmbH, Sernoer Winkel 6, 06868 Coswig (Anhalt), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Eckhard Elz, Sernoer Winkel 6, 06868 Coswig (Anhalt), (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.11.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 12.10.2026
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.11.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 12.10.2026