Sicherungsmaßnahme

K & R Vermittlungs GmbH

Hattingen

Das Amtsgericht Essen hat zur K & R Vermittlungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2020, Aktenzeichen 160 IN 51/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 51/20
Registerbezug
Essen, HRB HRB 23835
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.05.2020
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christian Klein
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vermittlung und Durchführung von Transporten, Umzügen und Möbelmontagen, speditionelle Verwaltung und Logistik und artverwandte Geschäfte sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 51/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 23835 eingetragenen K &
R Vermittlungs GmbH, Ruhrallee 19, 45525 Hattingen, früherer Name: Vermittlung
und Durchführung von Transporten, Umzügen und Möbelmontagen..., gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dunja Karakoc, Marler Str. 124, 45896
Gelsenkirchen und Herrn Marcel Kalff, Dewinkelstr. 43, 44795 Bochum

ist am 11.05.2020, um 13:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein,
Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

160 IN 51/20
Amtsgericht Essen, 11.05.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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