Insolvenzplan

AS Hötten Industries GmbH

Dorsten

Das Amtsgericht Essen hat zur AS Hötten Industries GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 162 IN 55/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 55/26
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 16656
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.11.2026
Rechtsform
GmbH
Sachwalter
Markus van Marwyk
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Engineering im Maschinenbau, Herstellung und Bearbeitung sowie der Vertrieb von Maschinen, Maschinenteilen und Produktionsanlagen. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere auch der Erwerb von Teilen des Umlauf- und/oder Anlagevermögens von Gesellschaften der Hötten-Gruppe, insbesondere der Hötten Industrie & Services GmbH mit Sitz in Dorsten-Wulfen.
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 55/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16656 eingetragenen AS Hötten Industries GmbH, Burenkamp 9, 46286 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Schrudde, Böltingsweg 46, 46325 Borken

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stellmach & Bröckers, Salierstr. 4, 46395 Bocholt

Sachwalter: Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 16.10.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Mittwoch, 02.12.2026, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

162 IN 55/26
Amtsgericht Essen, 03.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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