Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
K & R Vermittlungs GmbH
Hattingen
Das Amtsgericht Essen hat zur K & R Vermittlungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.04.2021, Aktenzeichen 160 IN 51/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 51/20
- Registerbezug
- Essen, HRB HRB 23835
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.04.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vermittlung und Durchführung von Transporten, Umzügen und Möbelmontagen, speditionelle Verwaltung und Logistik und artverwandte Geschäfte sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 51/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 23835 eingetragenen K &
R Vermittlungs GmbH, Ruhrallee 19, 45525 Hattingen, gesetzlich vertreten durch
Frau Dunja Karakoc, Marler Str. 124, 45896 Gelsenkirchen und Herrn Marcel
Kalff, Dewinkelstr. 43, 44795 Bochum
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Festgesetzt wurde die Grundvergütung gem. § 11 Abs. 1 InsVV nach einem Wert von
64.205,62 €Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht
zu veröffentlichen.Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 eingesehen
werden.
160 IN 51/20
Amtsgericht Essen, 27.04.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 23835 eingetragenen K &
R Vermittlungs GmbH, Ruhrallee 19, 45525 Hattingen, gesetzlich vertreten durch
Frau Dunja Karakoc, Marler Str. 124, 45896 Gelsenkirchen und Herrn Marcel
Kalff, Dewinkelstr. 43, 44795 Bochum
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Festgesetzt wurde die Grundvergütung gem. § 11 Abs. 1 InsVV nach einem Wert von
64.205,62 €Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht
zu veröffentlichen.Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 eingesehen
werden.
160 IN 51/20
Amtsgericht Essen, 27.04.2021