Insolvenzbekanntmachung
Junga GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Solingen
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Junga GmbH Steuerberatungsgesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.01.2021, Aktenzeichen 145 IN 91/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 91/19
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB HRB 16492
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.01.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 91/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16492 eingetragenen
Junga GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Friedrichstraße 28, 42655 Solingen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Junga,
Friedrichstraße 28, 42655 Solingen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schaudinn, Ohligsmühle 11, 42103 Wuppertal
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 26.02.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem
nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über den Verbleib des Verfahrenssonderkontos bei der HSBC
Trinkaus & Burkhardt AG, obwohl diese ab einem Guthabenbetrag von über
100.000,00 EUR Negativzinsen erhebt. Die Hinterlegungsstelle wird damit
beibehalten.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 09.12.2020 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag
mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278
eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 91/19
Amtsgericht Wuppertal, 25.01.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16492 eingetragenen
Junga GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Friedrichstraße 28, 42655 Solingen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Junga,
Friedrichstraße 28, 42655 Solingen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schaudinn, Ohligsmühle 11, 42103 Wuppertal
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 26.02.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem
nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über den Verbleib des Verfahrenssonderkontos bei der HSBC
Trinkaus & Burkhardt AG, obwohl diese ab einem Guthabenbetrag von über
100.000,00 EUR Negativzinsen erhebt. Die Hinterlegungsstelle wird damit
beibehalten.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 09.12.2020 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag
mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278
eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 91/19
Amtsgericht Wuppertal, 25.01.2021