Sicherungsmaßnahme
Junga GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Solingen
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Junga GmbH Steuerberatungsgesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2019, Aktenzeichen 145 IN 91/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 91/19
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB HRB 16492
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.02.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Martin Lambrecht
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 91/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 16492 eingetragenen Junga
GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Friedrichstraße 28, 42655 Solingen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Junga
Geschäftszweig: geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
ist am 20.02.2019, um 11:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht,
Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 91/19
Amtsgericht Wuppertal, 20.02.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 16492 eingetragenen Junga
GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Friedrichstraße 28, 42655 Solingen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Junga
Geschäftszweig: geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
ist am 20.02.2019, um 11:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht,
Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 91/19
Amtsgericht Wuppertal, 20.02.2019