Forderungsprüfung

Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

Coesfeld

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 81 IN 24/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
81 IN 24/19
Registerbezug
Coesfeld, HRA 1783
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 1783 eingetragenen Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 1586 eingetragene Josef Voss Verwaltungs GmbH, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, diese vertreten durch den Gesellschafter Rainer Graf Praschma, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 95 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.10.2028. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.

81 IN 24/19
Amtsgericht Münster, 07.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme