Forderungsprüfung
Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Coesfeld
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.11.2020, Aktenzeichen 81 IN 24/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 24/19
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA HRA 1783
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.11.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 1783 eingetragenen Josef
Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 1586 eingetragene Josef
Voss Verwaltungs GmbH, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, diese vertreten durch
den Gesellschafter Rainer Graf Praschma, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 05.01.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster,
Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B
niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 24/19
Amtsgericht Münster, 24.11.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 1783 eingetragenen Josef
Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 1586 eingetragene Josef
Voss Verwaltungs GmbH, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, diese vertreten durch
den Gesellschafter Rainer Graf Praschma, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 05.01.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster,
Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B
niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 24/19
Amtsgericht Münster, 24.11.2020