Sicherungsmaßnahme
Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Coesfeld
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Josef Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.06.2019, Aktenzeichen 81 IN 24/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 24/19
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA HRA 1783
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.06.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stephan Michels
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 1783 eingetragenen Josef
Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 1586 eingetragene Josef
Voss Verwaltungs GmbH, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, diese vertreten durch
den Gesellschafter Rainer Graf Praschma, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld
ist am 06.06.2019, um 14:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee
8, 48147 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
81 IN 24/19
Amtsgericht Münster, 06.06.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 1783 eingetragenen Josef
Voss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 1586 eingetragene Josef
Voss Verwaltungs GmbH, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld, diese vertreten durch
den Gesellschafter Rainer Graf Praschma, Kupferstraße 34, 48653 Coesfeld
ist am 06.06.2019, um 14:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee
8, 48147 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
81 IN 24/19
Amtsgericht Münster, 06.06.2019