Insolvenzplan
JO.MED Medizinisches Versorgungszentrum GmbH
Warendorf
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur JO.MED Medizinisches Versorgungszentrum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.11.2025, Aktenzeichen 77 IN 15/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 15/25
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 11811
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Sachwalter
- Dr. Ria Brüninghoff
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 15/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11811 eingetragenen JO.MED Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Dietmar Herberhold, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf und Herrn Peter Goerdeler, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AndresPartner PartG mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Sachwalterin: Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 17.11.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 18.12.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 100 B.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
77 IN 15/25
Amtsgericht Münster, 20.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11811 eingetragenen JO.MED Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Dietmar Herberhold, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf und Herrn Peter Goerdeler, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AndresPartner PartG mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Sachwalterin: Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 17.11.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 18.12.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 100 B.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
77 IN 15/25
Amtsgericht Münster, 20.11.2025