Insolvenzbekanntmachung
JO.MED Medizinisches Versorgungszentrum GmbH
Warendorf
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur JO.MED Medizinisches Versorgungszentrum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.01.2026, Aktenzeichen 77 IN 15/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 15/25
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 11811
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 15/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11811 eingetragenen JO.MED Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Dietmar Herberhold, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf und Herrn Peter Goerdeler, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden.
Die Vergütung wurde insoweit im Rahmen des § 17 InsVV beantragt und festgesetzt. Neben der Vergütung wurden keine weiteren Auslagenbeträge geltend gemacht. Etwaige Auslagen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie die Kassenprüfung waren bereits durch die Eigenverwaltung selbst beglichen worden.
Die Umsatzsteuer wurden ebenfalls geltend gemacht und festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden.
77 IN 15/25
Amtsgericht Münster, 06.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11811 eingetragenen JO.MED Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Dietmar Herberhold, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf und Herrn Peter Goerdeler, Am Krankenhaus 2, 48231 Warendorf
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden.
Die Vergütung wurde insoweit im Rahmen des § 17 InsVV beantragt und festgesetzt. Neben der Vergütung wurden keine weiteren Auslagenbeträge geltend gemacht. Etwaige Auslagen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie die Kassenprüfung waren bereits durch die Eigenverwaltung selbst beglichen worden.
Die Umsatzsteuer wurden ebenfalls geltend gemacht und festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden.
77 IN 15/25
Amtsgericht Münster, 06.01.2026