Forderungsprüfung
JessenBau GmbH i.L.
Busdorf
Das Amtsgericht Flensburg hat zur JessenBau GmbH i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 56 IN 176/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Flensburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 176/23
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 1413 SL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1993
- Stammkapital
- 50.000 DM (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art, der Handel mit Grundstücken sowie alle diesem Unternehmenszweck dienenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
Veröffentlichungstext
56 IN 176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jessen Bau GmbH i.L., Riesberg 13, 24866 Busdorf, vertreten durch die Vertreterin ttp AG Steuerberatungsgesellschaft
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 1413 SL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 09.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jessen Bau GmbH i.L., Riesberg 13, 24866 Busdorf, vertreten durch die Vertreterin ttp AG Steuerberatungsgesellschaft
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 1413 SL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 09.10.2026