Forderungsprüfung
Jean-Paul-Verein Bayreuth e.V.
Bayreuth
Das Amtsgericht Bayreuth hat zur Jean-Paul-Verein Bayreuth e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.06.2025, Aktenzeichen IN 141/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 141/23
- Registerbezug
- Bayreuth, VR 196
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 11.06.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 141/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jean-Paul-Verein Bayreuth e.V., Hans-Sachs-Straße 2-4, 95444 Bayreuth, vertreten durch den Vorstand Dr. Sedlak Franz
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: VR 196
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt, Löbtauer Straße 44, 01159 Dresden, Gz.: 301/23 E138 ns
1. Die Prüfung der bis 10.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 239 -240 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige Gläubiger für die nachträglich angemeldete Forderung.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 10.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jean-Paul-Verein Bayreuth e.V., Hans-Sachs-Straße 2-4, 95444 Bayreuth, vertreten durch den Vorstand Dr. Sedlak Franz
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: VR 196
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt, Löbtauer Straße 44, 01159 Dresden, Gz.: 301/23 E138 ns
1. Die Prüfung der bis 10.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 239 -240 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige Gläubiger für die nachträglich angemeldete Forderung.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 10.06.2025