Forderungsprüfung
onesto Tigers Bayreuth Eishockey GmbH
Bayreuth
Das Amtsgericht Bayreuth hat zur onesto Tigers Bayreuth Eishockey GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen IN 106/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 106/26
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 6525
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist die Teilnahme am Spielbetrieb in einer der Ligen im deutschen Eishockeysport sowie alle Tätigkeiten, die damit zusammenhängen, insbesondere der Vermarktung etc.
Veröffentlichungstext
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gem. § 8 Abs II InsO
Aktenvermerk vom 09.10.2026
über den Berichtstermin und den Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren
in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der onesto Tigers Bayreuth Eishockey GmbH
|Es wird festgestellt, dass der Termin ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde durch Veröffentlichung im Internet.
|Das Gericht stellt fest, dass das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die Vermögensübersicht rechtzeitig in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden sind.
|Die Bekanntmachung der Tagesordnung ist durch Veröffentlichung im Internet erfolgt.
|Der Bericht des Insolvenzverwalters über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin und ihre Ursachen liegt vor.
|Eine Beschlussfassung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung unterbleibt, da innerhalb der gesetzten Frist keine Anträge gestellt wurden.
|Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen gem. § 160 InsO gilt als erteilt.
|Die Tabelle ist mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden rechtzeitig gem. § 175 Abs. 1 S. 2 InsO in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden.
|Belehrung über die Widerspruchsrechte gem. § 178 Abs. 1 InsO ist erfolgt.
|Es wird festgestellt, dass der Insolvenzverwalter die Hinterlegungsstelle bei UniCredit Bank - HypoVereinsbank eingerichtet hat.
|Die angemeldeten Forderungen nach § 38 InsO (Tabelle Nr. 1 - 13) werden ihrem Betrag nach geprüft.
|Gegen die gleichzeitige Mitprüfung der erst nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird kein Widerspruch erhoben.
|Es wird festgestellt, dass keine Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, vorsätzlich pflichtwidriger Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung geltend gemacht wurden.
|Das Prüfungsergebnis wird in die Tabelle eingetragen.
|Der nächste Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters ist in 6 Monaten, erstmals zum 07.04.2027, zu erstatten.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht 04.11.2026
Aktenvermerk vom 09.10.2026
über den Berichtstermin und den Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren
in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der onesto Tigers Bayreuth Eishockey GmbH
|Es wird festgestellt, dass der Termin ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde durch Veröffentlichung im Internet.
|Das Gericht stellt fest, dass das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die Vermögensübersicht rechtzeitig in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden sind.
|Die Bekanntmachung der Tagesordnung ist durch Veröffentlichung im Internet erfolgt.
|Der Bericht des Insolvenzverwalters über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin und ihre Ursachen liegt vor.
|Eine Beschlussfassung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung unterbleibt, da innerhalb der gesetzten Frist keine Anträge gestellt wurden.
|Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen gem. § 160 InsO gilt als erteilt.
|Die Tabelle ist mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden rechtzeitig gem. § 175 Abs. 1 S. 2 InsO in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden.
|Belehrung über die Widerspruchsrechte gem. § 178 Abs. 1 InsO ist erfolgt.
|Es wird festgestellt, dass der Insolvenzverwalter die Hinterlegungsstelle bei UniCredit Bank - HypoVereinsbank eingerichtet hat.
|Die angemeldeten Forderungen nach § 38 InsO (Tabelle Nr. 1 - 13) werden ihrem Betrag nach geprüft.
|Gegen die gleichzeitige Mitprüfung der erst nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird kein Widerspruch erhoben.
|Es wird festgestellt, dass keine Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, vorsätzlich pflichtwidriger Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung geltend gemacht wurden.
|Das Prüfungsergebnis wird in die Tabelle eingetragen.
|Der nächste Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters ist in 6 Monaten, erstmals zum 07.04.2027, zu erstatten.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht 04.11.2026