Forderungsprüfung
Jansepar, Ali
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Jansepar, Ali eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.05.2025, Aktenzeichen 67c IN 67/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 67/22
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 120864
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 19.05.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 67/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Jansepar, Martensallee 15a, 22045 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 120864 eingetragenen Firma Hamburg Betreuungsdienst DENOA e.K., Martensallee 15a, 22045 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SHNF, Weidestraße 134, 22083 Hamburg
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO), da der Schuldner die vorzeitige Erteilung des Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO beantragt hat und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Die 5 Jahre nach § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO sind am 22.01.2020 abgelaufen.
Außerdem sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.06.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen (§§ 289; 290 InsO).
Der Stellungnahmestichtag ist auch der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin ( §177 Abs. 1 InsO) entspricht. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet. Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 404 aus, die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind dort spätestens ab dem 06.04.2020 niedergelegt.
67c IN 67/22
Amtsgericht Hamburg, 19.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Jansepar, Martensallee 15a, 22045 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 120864 eingetragenen Firma Hamburg Betreuungsdienst DENOA e.K., Martensallee 15a, 22045 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SHNF, Weidestraße 134, 22083 Hamburg
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO), da der Schuldner die vorzeitige Erteilung des Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO beantragt hat und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Die 5 Jahre nach § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO sind am 22.01.2020 abgelaufen.
Außerdem sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.06.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen (§§ 289; 290 InsO).
Der Stellungnahmestichtag ist auch der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin ( §177 Abs. 1 InsO) entspricht. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet. Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 404 aus, die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind dort spätestens ab dem 06.04.2020 niedergelegt.
67c IN 67/22
Amtsgericht Hamburg, 19.05.2025