Sicherungsmaßnahme
Jansepar, Ali
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Jansepar, Ali eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.04.2022, Aktenzeichen 67c IN 67/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 67/22
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 120864
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 12.04.2022
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jens-Sören Schröder
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 67/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Jansepar, geboren am 28.08.1976, Martensallee 15a, 22045 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 120864 eingetragenen Firma Hamburg Betreuungsdienst DENOA e.K., Martensallee 15a, 22045 Hamburg
ist am 12.04.2022, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 67/22
Amtsgericht Hamburg, 12.04.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Jansepar, geboren am 28.08.1976, Martensallee 15a, 22045 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 120864 eingetragenen Firma Hamburg Betreuungsdienst DENOA e.K., Martensallee 15a, 22045 Hamburg
ist am 12.04.2022, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 67/22
Amtsgericht Hamburg, 12.04.2022