Forderungsprüfung
Jansepar, Ali
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Jansepar, Ali eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.08.2022, Aktenzeichen 67c IN 67/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 67/22
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 120864
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 17.08.2022
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 67/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Jansepar, geboren am 28.08.1976, Martensallee 15a, 22045 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 120864 eingetragenen Firma Hamburg Betreuungsdienst DENOA e.K., Martensallee 15a, 22045 Hamburg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie die unter Nr. 7 angemeldete Forderungim schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.09.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.09.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
67c IN 67/22
Amtsgericht Hamburg, 16.08.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Jansepar, geboren am 28.08.1976, Martensallee 15a, 22045 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 120864 eingetragenen Firma Hamburg Betreuungsdienst DENOA e.K., Martensallee 15a, 22045 Hamburg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie die unter Nr. 7 angemeldete Forderungim schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.09.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.09.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
67c IN 67/22
Amtsgericht Hamburg, 16.08.2022