Forderungsprüfung
Janke, Jil-Marijen
Langenberg
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Janke, Jil-Marijen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.01.2021, Aktenzeichen 78 IN 64/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 78 IN 64/19
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRA HRA 10907
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.01.2021
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, geboren am 31.05.1985, Brookstraße 21, 33449
Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA
10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 18.02.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster,
Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B
niedergelegt.
78 IN 64/19
Amtsgericht Münster, 07.01.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, geboren am 31.05.1985, Brookstraße 21, 33449
Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA
10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 18.02.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster,
Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B
niedergelegt.
78 IN 64/19
Amtsgericht Münster, 07.01.2021
Verfahrensverlauf
- Masseunzulänglichkeit
- Restschuldbefreiung
- Restschuldbefreiung
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme