Forderungsprüfung
J & N Hauswirtschaftsservice GmbH
Coswig
Das Amtsgericht Dresden hat zur J & N Hauswirtschaftsservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 549 IN 370/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 370/21
- Registerbezug
- Dresden, HRB 7188
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 370/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden , HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 549 IN 370/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden , HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.