Vergütungsfestsetzung
J. Münchinger GmbH
Kronau
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur J. Münchinger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.07.2026, Aktenzeichen 30 IN 1093/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 30 IN 1093/25
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 240926
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 28.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
30 IN 1093/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
J. Münchinger GmbH, Lauchwasenstr. 1, 76709 Kronau, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Wirt.Ing. Daniel Weickgenannt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 240926
- Schuldnerin -
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 480.220,83 € zugrunde. Zuschläge wurden beantragt.
Es wird ferner die Auslagenpauschale, Zustellungskosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Karlsruhe -Insolvenzgericht- eingesehen werden.
Um vorherige telefonische Terminabsprache wird ggf. gebeten.
Es wird um schriftliche Mitteilung binnen 3 Wochen gebeten, falls eine Stellungnahme zum Vergütungsantrag beabsichtigt ist.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 27.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
J. Münchinger GmbH, Lauchwasenstr. 1, 76709 Kronau, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Wirt.Ing. Daniel Weickgenannt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 240926
- Schuldnerin -
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 480.220,83 € zugrunde. Zuschläge wurden beantragt.
Es wird ferner die Auslagenpauschale, Zustellungskosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Karlsruhe -Insolvenzgericht- eingesehen werden.
Um vorherige telefonische Terminabsprache wird ggf. gebeten.
Es wird um schriftliche Mitteilung binnen 3 Wochen gebeten, falls eine Stellungnahme zum Vergütungsantrag beabsichtigt ist.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 27.07.2026