Insolvenzbekanntmachung
ISERO GmbH
Iserlohn
Das Amtsgericht Hagen hat zur ISERO GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.02.2025, Aktenzeichen 109 IN 81/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 109 IN 81/21
- Registerbezug
- Iserlohn, HRB 7505
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 145.002 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung und Vertrieb von Rädern und Rollen einschließlich der Herstellung in Kunststofftechnik
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 81/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 7505 eingetragenen ISERO GmbH, Hombrucher Weg 7, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Andreas Eckhardt, Heidestr. 38 a, 59174 Kamen und Frau Renate Eckhardt,
wird folgende Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren einberufen:Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zu Vergleichsabschluss,
nämlich Verpflichtung des Herrn Andreas Eckhardt zur Abgeltung der mit Schreiben vom 31.03.2022 geltend gemachten Forderungen in Höhe von 217.213,89 EUR bis zum 30.04.25 einen Betrag in Höhe von 10.000 EUR an die Insolvenzmasse zu zahlen.
Mit Eingang dieses Betrages sind sämtliche Ansprüche der Insolvenzverwalterin gegenüber Herrn Andreas Eckhardt im Zusammenhang mit einer möglichen Haftung gemäß § 15b InsO sowie aus der Kapitalerhöhung vom 18.05.17 erledigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 18.02.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 81/21
Amtsgericht Hagen, 21.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 7505 eingetragenen ISERO GmbH, Hombrucher Weg 7, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Andreas Eckhardt, Heidestr. 38 a, 59174 Kamen und Frau Renate Eckhardt,
wird folgende Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren einberufen:Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zu Vergleichsabschluss,
nämlich Verpflichtung des Herrn Andreas Eckhardt zur Abgeltung der mit Schreiben vom 31.03.2022 geltend gemachten Forderungen in Höhe von 217.213,89 EUR bis zum 30.04.25 einen Betrag in Höhe von 10.000 EUR an die Insolvenzmasse zu zahlen.
Mit Eingang dieses Betrages sind sämtliche Ansprüche der Insolvenzverwalterin gegenüber Herrn Andreas Eckhardt im Zusammenhang mit einer möglichen Haftung gemäß § 15b InsO sowie aus der Kapitalerhöhung vom 18.05.17 erledigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 18.02.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 81/21
Amtsgericht Hagen, 21.02.2025