Sicherungsmaßnahme

IQ Institut Quednau UG (haftungsbeschränkt)

Leck

Das Amtsgericht Niebüll hat zur IQ Institut Quednau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.12.2017, Aktenzeichen 5 IN 80/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 80/17
Registerbezug
Flensburg, HRB 10909 FL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
29.12.2017
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Susanne Riedemann
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Tee und alle diesem Unternehmenszweck dienenden Geschäfte. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung und Organisation von Verkaufsschulungen und Seminaren sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Weiter ist das Betreiben des Gewerbes eines Augenoptikermeisters auf Honorarbasis und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten Gegenstand des Unternehmens.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Niebüll

5 IN 80/17

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
IQ Institut Quednau UG, vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Karl
Quednau, Amrumer Weg 11c, 25917 Leck,

ist am 28.12.2017 um 19.00 Uhr angeordnet worden, daß Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind
(§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Altern. InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann,
Neuer Wall 25 / Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg bestellt.

Amtsgericht Niebüll, den 28.12.2017

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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