Eröffnung des Verfahrens
IQ Institut Quednau UG (haftungsbeschränkt)
Leck
Das Amtsgericht Niebüll hat über das Vermögen der IQ Institut Quednau UG (haftungsbeschränkt) das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 03.04.2018, Aktenzeichen 5 IN 80/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Niebüll
- Aktenzeichen
- 5 IN 80/17
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 10909 FL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 03.04.2018
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Susanne Riedemann
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Groß- und Einzelhandel mit Tee und alle diesem Unternehmenszweck dienenden Geschäfte. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung und Organisation von Verkaufsschulungen und Seminaren sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Weiter ist das Betreiben des Gewerbes eines Augenoptikermeisters auf Honorarbasis und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten Gegenstand des Unternehmens.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Verfahren eröffnet
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Was die Eröffnung bedeutet
- Für Gläubiger
- Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
- Für Beschäftigte
- Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
- Für Kunden und Lieferanten
- Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Niebüll
5 IN 80/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IQ Institut Quednau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Flensburg
10909 FL), Amrumer Weg 11c, 25917 Leck, vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Dieter Karl Quednau, Amrumer Weg 11c, 25917 Leck,
wird heute am 01.04.2018 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit
Überschuldung
das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,3,11,16 ff, 27 InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25 / Schleusenbrücke 1, 20354
Hamburg
Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, Ihre Forderungen unter Beachtung des
§ 174 InsO schriftlich bis zum bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher
Ausfertigung anzumelden. Kopien der zum Beweis der Forderung geeigneten
Urkunden sollen beigefügt werden.
Termin zur ersten Gläubigerversammlung (Berichtstermin gem. § 29 Absatz 1
Ziffer 1 InsO) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin
nach § 29 Absatz 1 Ziffer 2 InsO) wird bestimmt auf
Freitag, 15. Juni 2018, 10:15 Uhr, Saal 2
im Gerichtsgebäude Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung zu bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters i. S. d. §
160 InsO als erteilt.
Personen, die gegenüber dem Schuldner Verpflichtungen haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den
Insolvenzverwalter.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des
Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung beauftragt,
die Zustellungen durchzuführen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Eröffnungsbeschluss ist für den Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde eröffnet. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1 a, 25899
Niebüll einzulegen, wobei die Notfrist zwei Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung des Beschlusses im Internet beginnt. Die sofortige Beschwerde
wird durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll eingelegt.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese eingelegt werde.
Der Rechtsbehelf kann auch in elektronischer Form eingelegt werden. In diesem
Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Es ist bei der
elektronischen Poststelle des Amtsgerichts Niebüll über die auf der
Internetseite www.justizpoststelle.schleswig-holstein.de bezeich-neten
Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die
weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite
abrufbar.
Amtsgericht Niebüll, den 01.04.2018
5 IN 80/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IQ Institut Quednau UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Flensburg
10909 FL), Amrumer Weg 11c, 25917 Leck, vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Dieter Karl Quednau, Amrumer Weg 11c, 25917 Leck,
wird heute am 01.04.2018 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit
Überschuldung
das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,3,11,16 ff, 27 InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25 / Schleusenbrücke 1, 20354
Hamburg
Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, Ihre Forderungen unter Beachtung des
§ 174 InsO schriftlich bis zum bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher
Ausfertigung anzumelden. Kopien der zum Beweis der Forderung geeigneten
Urkunden sollen beigefügt werden.
Termin zur ersten Gläubigerversammlung (Berichtstermin gem. § 29 Absatz 1
Ziffer 1 InsO) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin
nach § 29 Absatz 1 Ziffer 2 InsO) wird bestimmt auf
Freitag, 15. Juni 2018, 10:15 Uhr, Saal 2
im Gerichtsgebäude Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung zu bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters i. S. d. §
160 InsO als erteilt.
Personen, die gegenüber dem Schuldner Verpflichtungen haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den
Insolvenzverwalter.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des
Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung beauftragt,
die Zustellungen durchzuführen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Eröffnungsbeschluss ist für den Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde eröffnet. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1 a, 25899
Niebüll einzulegen, wobei die Notfrist zwei Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung des Beschlusses im Internet beginnt. Die sofortige Beschwerde
wird durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll eingelegt.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese eingelegt werde.
Der Rechtsbehelf kann auch in elektronischer Form eingelegt werden. In diesem
Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Es ist bei der
elektronischen Poststelle des Amtsgerichts Niebüll über die auf der
Internetseite www.justizpoststelle.schleswig-holstein.de bezeich-neten
Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die
weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite
abrufbar.
Amtsgericht Niebüll, den 01.04.2018