Forderungsprüfung

IQ Institut Quednau UG (haftungsbeschränkt)

Leck

Das Amtsgericht Niebüll hat zur IQ Institut Quednau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2021, Aktenzeichen 5 IN 80/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 80/17
Registerbezug
Flensburg, HRB 10909 FL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
28.09.2021
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Tee und alle diesem Unternehmenszweck dienenden Geschäfte. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung und Organisation von Verkaufsschulungen und Seminaren sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Weiter ist das Betreiben des Gewerbes eines Augenoptikermeisters auf Honorarbasis und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten Gegenstand des Unternehmens.

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

5 IN 80/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IQ Institut Quednau UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den
Geschäftsführer Dieter Karl Quednau, Amrumer Weg 11c, 25917 Leck
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 10909 FL
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 27.09.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10, 11 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
27.10.2021.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 27.09.2021

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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