Forderungsprüfung
Inveritas GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Inveritas GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2025, Aktenzeichen 502 IN 56/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 56/23
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 90363
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben von Gastronomiebetrieben.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90363 eingetragenen Inveritas GmbH, Kalkstr. 42, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Kohl,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Czarnetzki, Mercatorstraße 92, 47051 Duisburg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 4. April 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 56/23
Amtsgericht Düsseldorf, 28.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90363 eingetragenen Inveritas GmbH, Kalkstr. 42, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Kohl,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Czarnetzki, Mercatorstraße 92, 47051 Duisburg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 4. April 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 56/23
Amtsgericht Düsseldorf, 28.02.2025