Schlusstermin
Inveritas GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Inveritas GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 502 IN 56/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 56/23
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 90363
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben von Gastronomiebetrieben.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90363 eingetragenen Inveritas GmbH, Kalkstr. 42, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Kohl,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Czarnetzki, Mercatorstraße 92, 47051 Duisburg
Erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 309.571,67 € EUR.Für die Verteilung an die gemäß des Verteilungsverzeichnisses zu berücksichtigenden Insolvenzgläubiger steht ein Betrag von ca. 5.390,-- EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 56/23
Amtsgericht Düsseldorf, 13.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90363 eingetragenen Inveritas GmbH, Kalkstr. 42, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Kohl,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Czarnetzki, Mercatorstraße 92, 47051 Duisburg
Erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 309.571,67 € EUR.Für die Verteilung an die gemäß des Verteilungsverzeichnisses zu berücksichtigenden Insolvenzgläubiger steht ein Betrag von ca. 5.390,-- EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 56/23
Amtsgericht Düsseldorf, 13.10.2026