Insolvenzbekanntmachung

Intersprint GmbH

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur Intersprint GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2024, Aktenzeichen 902 IN 61/23 - 5 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
902 IN 61/23 - 5 -
Registerbezug
Hannover, HRB 218445
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
02.07.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 23.07.2024, 10:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung ei
nes Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert mit dem ehemaligen faktischen Ge
schäftsführer der Schuldnerin zur Abgeltung des Ersatzes der nach Eintritt der In
solvenzreife geleisteten Zahlungen mit einem Betrag in Höhe von 25.000,00 €.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 01.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Sicherungsmaßnahme