Vergütungsfestsetzung
Intersprint GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Intersprint GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2025, Aktenzeichen 902 IN 61/23 - 5 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 902 IN 61/23 - 5 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 218445
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 29.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 28.10.2025
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 28.10.2025
Verfahrensverlauf
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Eröffnung des Verfahrens
- Insolvenzbekanntmachung
- Sicherungsmaßnahme