Forderungsprüfung
Intersprint GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Intersprint GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2025, Aktenzeichen 902 IN 61/23 - 5 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 902 IN 61/23 - 5 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 218445
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 29.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 28.07.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 28.07.2025
Verfahrensverlauf
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Eröffnung des Verfahrens
- Insolvenzbekanntmachung
- Sicherungsmaßnahme