Insolvenzbekanntmachung

Internationales Konservatorium am Phönixsee GmbH i. L.

Dortmund

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Internationales Konservatorium am Phönixsee GmbH i. L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.05.2023, Aktenzeichen 80 IN 36/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
80 IN 36/21
Registerbezug
Dortmund, HRB 23428
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.05.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
225.300 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der § 51ff. Abgabenordnung, und zwar - die Förderung von Kunst und Kultur - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch - die Errichtung den Betrieb und die Unterhaltung eines international ausgerichteten Konservatoriu …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 23428 eingetragenen Internationales Konservatorium am Phönixsee GmbH i. L., Hörder Burgstr. 18, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Yvonne Jonen, Coubertinstr. 32, 48301 Nottuln

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 14.06.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abstimmung über den Abschluss eines Vergleichs mit der Gesellschafterin und Liquidatorin Frau Yvonne Jonen über 33.000,00 EUR zwecks Abgeltung von Anfechtungsansprüchen aufgrund Rückführung eines Gesellschafterdarlehns in Höhe von 50.160,15 EUR und zwecks Abgeltung von Anfechtungsansprüchen aufgrund eines indirekt zurückgeführten Darlehns in Höhe von 165.400,00 EUR sowie zur Abgeltung des von Gesellschafterin und Liquidatorin bestrittenen Anspruchs aus Nichterbringung der Sacheinlage in Höhe von 91.000,00 EUR sowie zur Abgeltung der Höhe nach nicht bezifferter Geschäftsführerhaftungsansprüche gemäß § 15b InsO,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 24.05.2023 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

80 IN 36/21
Amtsgericht Münster, 30.05.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
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