Sicherungsmaßnahme
INService24 GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur INService24 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2025, Aktenzeichen 810 IN 1111/25 I-6-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1111/25 I-6-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115380
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 18.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Stephan Schlegel
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist die Personalfindung, -vermittlung und -überlassung, sowie die Beratung von Unternehmen im Bereich des Human Resource Management und die Bereitstellung von Mitarbeitern für Promotionaktionen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1111/25 I-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INService24 GmbH, Mergenthalerallee 15-20, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 115380), vertr. d.: 1. Rasched Rassuli, (Geschäftsführer), 2. Fundi-Anania Yangala, (Geschäftsführer), ist am 18.09.2025 um 10:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.09.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.09.2025