Forderungsprüfung
INService24 GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur INService24 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 1111/25 I-6-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1111/25 I-6-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115380
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 02.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist die Personalfindung, -vermittlung und -überlassung, sowie die Beratung von Unternehmen im Bereich des Human Resource Management und die Bereitstellung von Mitarbeitern für Promotionaktionen.
Veröffentlichungstext
810 IN 1111/25 I-6-7 In dem Insolvenzverfahren INService24 GmbH, Mergenthalerallee 15-20, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 115380),
vertreten durch:
1. Rasched Rassuli, Magnolienstraße 1, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Fundi-Anania Yangala, Wimsbacher Straße 9a, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.03.2026
vertreten durch:
1. Rasched Rassuli, Magnolienstraße 1, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Fundi-Anania Yangala, Wimsbacher Straße 9a, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.03.2026