Insolvenzbekanntmachung
Infinity Holding GmbH
Stahnsdorf
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Infinity Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2025, Aktenzeichen 6.60 IN 56/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 56/22
- Registerbezug
- München, HRB 232124
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 01.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedener Rechtsform, einschließlich Stellung als persönlich haftender Gesellschafter; Übernahme von geschäftsleitenden Funktionen sowie Geschäftsführung bei diesen und anderen Gesellschaften; Erbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen; Unternehmensberatung, soweit es hierzu keiner behördlichen Erlaubnis bedarf.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegmundt Falk, Zur Schmiede 8, 88299 Leutkirch hat der Verwalter am 25.08.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 29. August 2025, 6.60 IN 56/22
Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegmundt Falk, Zur Schmiede 8, 88299 Leutkirch hat der Verwalter am 25.08.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 29. August 2025, 6.60 IN 56/22