Insolvenzbekanntmachung
Imperia Montage und Sanierung GmbH
Lünen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Imperia Montage und Sanierung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2019, Aktenzeichen 252 IN 83/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 252 IN 83/19
- Registerbezug
- Dortmund, HRB HRB 29685
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.11.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Sanierung von leerstehenden Wohnungen, der Austausch von Tür- und Fensterelementen, die Durchführung von Tapezier- und Malerarbeiten und die Erbringung von Hausmeisterdiensten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 83/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29685 eingetragenen
Imperia Montage und Sanierung GmbH, Parkstr. 7, 44532 Lünen, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Gündüz, Zehntacker 16, 59192
Bergkamen
wird der Beschluss vom 08.10.2019 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen
offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Gesellschaft
gesetzlich vertreten wird durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Gündüz,
Zehntacker 16, 59192 Bergkamen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4
InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss
beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22,
44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Dortmund, 13.11.2019
Amtsgericht
Scheideler
Richter am Amtsgericht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29685 eingetragenen
Imperia Montage und Sanierung GmbH, Parkstr. 7, 44532 Lünen, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Gündüz, Zehntacker 16, 59192
Bergkamen
wird der Beschluss vom 08.10.2019 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen
offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Gesellschaft
gesetzlich vertreten wird durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Gündüz,
Zehntacker 16, 59192 Bergkamen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4
InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss
beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22,
44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Dortmund, 13.11.2019
Amtsgericht
Scheideler
Richter am Amtsgericht