Sicherungsmaßnahme

Immotrix GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Immotrix GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2025, Aktenzeichen 504 IN 220/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 220/25
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 108328
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.10.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Maximilian van Kell
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften nach § 34c GewO (Immobilienmaklertätigkeit) und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, die Projektentwicklung, der Erwerb, Vertrieb und der Verkauf von Immobilien aller Art sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien. Immobilienverwaltung nach …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 220/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 108328 eingetragenen Immotrix GmbH, Eichsfelder Str. 2, 40595 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Domonik Krotofilski,

ist am 22.10.2025, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Maximilian van Kell, c/o Regus Büroservice, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

504 IN 220/25
Amtsgericht Düsseldorf, 22.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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