Forderungsprüfung

immedia23 gmbh

Stuttgart

Das Amtsgericht Stuttgart hat zur immedia23 gmbh eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2025, Aktenzeichen 9 IN 294/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
9 IN 294/19
Registerbezug
Stuttgart, HRB 735855
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
26.08.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

9 IN 294/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 07.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 07.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Eröffnung des Verfahrens