Schlusstermin
immedia23 gmbh
Stuttgart
Das Amtsgericht Stuttgart hat zur immedia23 gmbh eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 294/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 294/19
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 735855
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
9 IN 294/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 30.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 30.09.2026