Sicherungsmaßnahme
immedia23 gmbh
Stuttgart
Das Amtsgericht Stuttgart hat zur immedia23 gmbh eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2019, Aktenzeichen 9 IN 294/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 294/19
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 735855
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 17.04.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Az: 9 IN 294/19
In dem Insolvenzverfahren über den Antrag d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Kurt Herrmann, Ringstr. 25, 71384 Weinstadt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Stuttgart am 17.04.2019 beschlossen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, wird zur
Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Schuldnerin
gem. §§ 21, 22 InsO ermächtigt,
zur Finanzierung der Fortführung des Geschäftsbetriebes mit der Volksbank am
Württemberg eG eine Vereinbarung zur Aufnahme eines unechten Massekredits bis
zur maximalen Höhe der zedierten Forderungen von rund € 50.000,00
abzuschließen, dadurch Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 Abs. 2 InsO zu
begründen und in diesem Zuge Neusicherheiten zur Absicherung des unechten
Massekredits wie folgt zu bestellen:
Abtretung der seit Anordnung von Sicherungsmaßnahmen neu entstandenen
Forderungen gegen die Auftraggeber der Schuldnerin.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 17.04.2019
In dem Insolvenzverfahren über den Antrag d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Kurt Herrmann, Ringstr. 25, 71384 Weinstadt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Stuttgart am 17.04.2019 beschlossen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, wird zur
Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Schuldnerin
gem. §§ 21, 22 InsO ermächtigt,
zur Finanzierung der Fortführung des Geschäftsbetriebes mit der Volksbank am
Württemberg eG eine Vereinbarung zur Aufnahme eines unechten Massekredits bis
zur maximalen Höhe der zedierten Forderungen von rund € 50.000,00
abzuschließen, dadurch Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 Abs. 2 InsO zu
begründen und in diesem Zuge Neusicherheiten zur Absicherung des unechten
Massekredits wie folgt zu bestellen:
Abtretung der seit Anordnung von Sicherungsmaßnahmen neu entstandenen
Forderungen gegen die Auftraggeber der Schuldnerin.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 17.04.2019