Vergütungsfestsetzung
IKFE Institut für klinische Forschung und Entwicklung GmbH
Mainz
Das Amtsgericht Mainz hat zur IKFE Institut für klinische Forschung und Entwicklung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 280 IN 53/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 53/13
- Registerbezug
- Mainz, HRB 6522
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
280 IN 53/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IKFE Institut für klinische Forschung und Entwicklung GmbH, Parcusstr. 8, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 6522), vertr. d.: 1. Dr. Andreas Pfützner, An der Hayl 4, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), 2. Dr. Thomas Forst, Haydnstraße 10, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), 3. Dr. Anke Hedwig Pfützner, An der Hayl 4, 55130 Mainz, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 23.09.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 23.09.2026