Vergütungsfestsetzung

IFF Kollmannsberger KG

Bad Abbach

Das Amtsgericht Regensburg hat zur IFF Kollmannsberger KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 12 IN 412/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 412/18
Registerbezug
Landshut, HRA 7638
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
30.09.2026
Rechtsform
KG

Veröffentlichungstext

12 IN 412/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IFF Kollmannsberger KG, Industriestraße 8, 93077 Bad Abbach/Lengfeld, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Kollmannsberger Johann
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 7638
- Schuldnerin -

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 33.182,81 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 9.577,90 € sonstige Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Masseunzulänglichkeit