Forderungsprüfung
IFF Kollmannsberger KG
Bad Abbach
Das Amtsgericht Regensburg hat zur IFF Kollmannsberger KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2025, Aktenzeichen 12 IN 412/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 12 IN 412/18
- Registerbezug
- Landshut, HRA 7638
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.11.2025
- Rechtsform
- KG
Veröffentlichungstext
12 IN 412/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IFF Kollmannsberger KG, Industriestraße 8, 93077 Bad Abbach/Lengfeld, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Kollmannsberger Johann
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 7638
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37-42 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 30.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IFF Kollmannsberger KG, Industriestraße 8, 93077 Bad Abbach/Lengfeld, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Kollmannsberger Johann
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 7638
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37-42 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 30.10.2025