Eröffnung des Verfahrens

IBV International Business Vertriebsgesellschaft mbH

Ulm

Das Amtsgericht Ulm hat über das Vermögen der IBV International Business Vertriebsgesellschaft mbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 31.03.2009, Aktenzeichen 1 IN 470/07.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ulm
Aktenzeichen
1 IN 470/07
Registerbezug
Ulm, HRB 3921
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
31.03.2009
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Geschäftsnummer:

1 IN 470/07

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Amtsgericht Ulm

-Insolvenzgericht-

Beschluss

vom 26.03.2009

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d.

IBV International Business Vertriebsgesellschaft mbH,

Hafengasse 2, 89073 Ulm, vertr. d. Susanne Scheidler (AG Ulm, HRB 3921),

vertreten durch:

1. Susanne Scheidler, Panoramaweg 11, 89269 Vöhringen, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigte der Vertreterin zu 1.:

Rechtsanwälte Hetmanczyk u. Kollg., Münsterplatz 34, 89073 Ulm,

Geschäftszweig:

An-und Verkauf von Gütern aller Art, sowie die Vermittlung von entsprechenden
Handelsgeschäften

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 26.03.2009 , um 13:05 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt :

Rechtsanwalt Karsten Sauter,

Anwaltskanzlei Hirt + Teufel,

Rebengasse 9, 89073 Ulm,

Tel.: 0731/159-7493, Fax: 0731/159-7764,

Internet: www.hirt-teufel.de

Forderungen sind bis 30.05.2009 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem
vorläufigen Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem vorläufigen Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an welchem
das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung schuldhaft unterlässt haftet für den daraus entstehenden Schaden (§
28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin , sondern nur noch an den vorläufigen
Insolvenzverwalter zu leisten.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts des
vorläufigen Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen
wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (
Prüfungstermin) ist am

Freitag, 15.05.2009, 13:45 Uhr, Saal 3, 1. OG,

Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

* die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* den Gläubigerausschuss (68 InsO)

* die Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO)
* die Verwertung der Insolvenzmasse ( § 159 InsO)
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO)
* eine Betriebsveräußerung unter Wert (§ 163 InsO)
* die Erteilung der Zustimmung zu besonders bedeutenden Rechtshandlungen des
vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellungen
gem. § 30 Abs. 2 InsO an die Gläubiger und Schuldner der Schuldnerin
vorzunehmen und über die Zustellungen Nachweis zu führen.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme