Insolvenzbekanntmachung
IBV International Business Vertriebsgesellschaft mbH
Ulm
Das Amtsgericht Ulm hat zur IBV International Business Vertriebsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.11.2025, Aktenzeichen 1 IN 470/07.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ulm
- Aktenzeichen
- 1 IN 470/07
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3921
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 18.11.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
1 IN 470/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBV International Business Vertriebsgesellschaft mbH, Hafengasse 2, 89073 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Scheidler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3921
- Schuldnerin -
Der Insolvenzbeschlag im am 14.11.2025 gemäß § 207 Abs 1 InsO eingestellten Insolvenzverfahren bleibt hinsichtlich
eventuell bestehender Ansprüche auf Steuerrückerstattung aus gezahlter Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2023 unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der Grundsätze der zeitraumbezogenen Aufteilung sowie hinsichtlich
etwaiger weiterer Quotenzahlungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Susanne Scheidler
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Karsten Sauter beauftragt.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 14.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBV International Business Vertriebsgesellschaft mbH, Hafengasse 2, 89073 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Scheidler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3921
- Schuldnerin -
Der Insolvenzbeschlag im am 14.11.2025 gemäß § 207 Abs 1 InsO eingestellten Insolvenzverfahren bleibt hinsichtlich
eventuell bestehender Ansprüche auf Steuerrückerstattung aus gezahlter Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2023 unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der Grundsätze der zeitraumbezogenen Aufteilung sowie hinsichtlich
etwaiger weiterer Quotenzahlungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Susanne Scheidler
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Karsten Sauter beauftragt.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 14.11.2025